Mit Ihrem letzten Willen Kindern eine Zukunftsperspektive schenken

Möchten Sie SOLIDAY in Ihrem Testament berücksichtigen und damit ein Zeichen setzten für Kinder und für Werte, die Ihnen besonders am Herzen liegen? Möchten Sie Ihr Engagement für Kinder und Bildung weiter wirken lassen? Dann können Sie die SOLIDAY Stiftung Aargau in Ihrem Testament berücksichtigen. Mit Ihrem letzten Willen schenken Sie benachteiligten Kindern eine Zukunftsperspektive.

Erbschaft
Mit einer Erbschaft besteht die Möglichkeit, die SOLIDAY Stiftung neben den Pflichterben zur Miterbin zu machen. Gibt es keine Pflichterben, können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen und einen Anteil Ihrer Wahl der SOLIDAY Stiftung vererben.

Legat
Sie können mit einem Vermächtnis – auch Legat genannt – der SOLIDAY Stiftung einen fixen Betrag, einen Anteil Ihres Vermögens oder bestimmte Sachwerte hinterlassen.

Beratung
Falls Sie sich vertieft zum Thema Erbschaft und Legat informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch unabhängige Fachleute. Bei der Suche können die Webseiten des Schweizerischen Anwaltsvereins, des Schweizer Notarenverbandes sowie des Vereins MyHappyEnd hilfreich sein.